Neuer Seelsorger/neue Seelsorgerin für die Pfarrei Gossau ZH

Markus Widmer, Pfarreibeauftragter der Pfarrei Gossau, wird im Jahr 2025 pensioniert werden. Deshalb möchten wir an dieser Stelle informieren, wie der Prozess zur Suche einer Nachfolgerin, eines Nachfolgers aussehen wird.

Aktuell: Mitdenken und Mitreden

Donnerstag, 4. April 2024

19.30 Uhr, Kath. Pfarreizentrum

Nächstes Jahr gibt Markus Widmer die Leitung unserer Pfarrei ab. Wir vom Pfarreirat laden Sie ein, unter der Leitung von Reto Nägelin Ihre Anliegen und Ideen für eine Nachfolgelösung einzubringen. Mehr Mitdenkende bringen mehr Ideen - reservieren Sie sich deshalb diesen Abend!

Wie geht der Prozess der Nachfolgeregelung?

Zurückgeben der Missio

Eine Pfarreileitung benötigt einen Auftrag des Bischofs, die sogenannte Missio, um tätig zu sein. Etwa ein Jahr im Voraus, also schon im Jahr 2024, wird Markus Widmer beim Bischof um Rückgabe dieser Missio bitten. Sobald der Bischof dem Ersuchen nachkommt, wird die Pfarrei «frei». Die erste Bedingung ist erfüllt, um eine Nachfolgelösung zu finden.

Ausschreibung der Stelle

In einem ersten Schritt, also ca. ein Jahr vor der Pensionierung von Markus Widmer, wird sich die Kirchenpflege mit Vertretern des Bistums treffen, um die Ausgangslage für die Neubesetzung zu diskutieren. Dabei werden die Ideen und strategischen Überlegungen des Bistums und der Kirchenpflege einfliessen. Es wird ein Profil, resp. ein Stelleninserat erarbeitet und dieses ausgeschrieben.

In dieser Zeit wird die Kirchenpflege entscheiden, ob eine Findungskommission eingesetzt werden soll. Diese Kommission kann eine Empfehlung an die Kirchenpflege abgeben, welche Kandidatin, welcher Kandidat aus ihrer Sicht die ideale Besetzung ist. Die Kirchenpflege ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen.

Bewerbungsphase und Anstellung

Die eigentlich Bewerbungsphase beginnt nun. Bewerbungen gehen zeitgleich bei der Kantonalkirche und der Kirchenpflege ein. Dass die Bewerbungen von beiden Gremien gleichzeitig geprüft werden, soll Spannungen verhindern, denn am Ende benötigt die Seelsorgerin, der Seelsorger vom Bistum eine Missio, um tätig werden zu können. Würde diese nicht erteilt werden, wäre der gesamte Prozess zu wiederholen.

Zum Schluss der Bewerbungsphase wird sich die Kirchenpflege für eine Kandidatin oder Kandidaten entscheiden. Die Nachfolgerin, der Nachfolger wird angestellt und erhält vom Bistum eine Missio. Die Seelsorgerin, der Seelsorger ist nun provisorisch für ca. zwei Jahre gewählt und hat Zeit, sich einzuarbeiten.

Wahl an der Kirchgemeindeversammlung

Nach diesen zwei Jahren muss sich die Seelsorgerin oder Seelsorger an der Kirchgemeindeversammlung zur Wahl stellen. Jetzt haben die Angehörigen der Kirchgemeinde Wetzikon-Gossau-Seegräben die Möglichkeit, sich zu äussern und der neuen Person das Vertrauen auszusprechen.

Der Pfarreirat will sich aktiv in diesen Prozess einbringen. Wie dies geschehen soll, werden wir in den kommenden Wochen an dieser Stelle mit einem weiteren Artikel erläutern.

Fragen oder Anmerkungen?

Bei Fragen oder Rückmeldungen steht Ihnen der Pfarreirat unter pfarreirat@kath-gossau-zh.ch gerne zur Verfügung.